Soforthilfe für den Kulturbereich

Die Maßnahmen und Programme im Überblick

Foto: Birgit Böllinger, pixabay
Die Bundesregierung hat einen »Rettungsschirm für den Kulturbereich« beschlossen, der mehrere Hilfspakete zur Bewältigung der Folgen des Shutdowns durch die Corona-Pandemie umfasst und insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellt. Beschlossen wurden Bundeshilfen für kleinere Unternehmen, aber auch die persönlichen Lebensumstände sollen abgesichert werden. In Hamburg hat Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, schon letzte Woche ein »Hilfspaket Kultur« im Wert von 25 Millionen Euro für Kulturschaffende angekündigt. Mit den Hilfen, ob vom Bund oder der Behörde für Kultur und Medien in Hamburg sollen laufende Betriebskosten bestritten, aber auch Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten bezahlt oder finanzielle Engpässe überbrückt werden können. Wir haben die wichtigsten Maßnahmen hier zusammengefasst und verlinken auf die entsprechen Anlaufstellen.

Die Hamburger Soforthilfe des Senats

Die Behörde für Kultur- und Medien gewährt unabhängig von den beschlossenen Sofortprogrammen für Kultur- und Medienschaffende eine Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfänger*innen. Das heißt, dass Zuwendungen der Behörde für Kultur und Medien bestehen bleiben, auch wenn die Produktion und Projekte nicht oder in anderer Form umgesetzt werden können.

Das Soforthilfeprogramm für betroffene kleine und mittlere Betriebe sowie Freiberufler umfasst direkte Zuschüsse in abgestuften Höhen:

2.500 Euro können Solo-Selbstständige erhalten, die in der KSK gemeldet sind und in Hamburg eine entsprechende Einrichtung betreiben bzw. ihren Hauptwohnsitz haben; 5.000 Euro können Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern erhalten; 10.000 Euro können Betriebe mit 10-50 Mitarbeiter*innen erhalten; 25.000 Euro können Betriebe mit 51-250 Mitarbeiter*innen erhalten.

Weitere Informationen dazu hier: Hilfsmaßnahmen für Kultur und Kreativwirtschaft in Hamburg

Unabhängig davon sollten Freiberufler zuerst prüfen, ob existierende Angebote wie die Grundsicherung in Frage kommen.
Zuständig dafür sind die Jobcenter.

Hier findet man die Anlaufstellen: Team-Arbeit-Hamburg, Standorte für Selbstständige und Arbeitsagentur, Arbeitslosengeld beantragen

Soforthilfe der Bundesregierung für den Kulturbereich

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat am 23. März einen »Rettungsschirm für den Kulturbereich« der Bundesregierung bekanntgegeben. Für Soloselbständige und kleine Unternehmen stehen insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro für finanzielle Soforthilfen vom Bund bereit, die in Form von Zuschüssen zu laufenden Betriebskosten wie Mieten von Kinos, Musikclubs oder Künstlerateliers geleistet werden sollen, aber auch Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten umfassen oder mit denen finanzielle Engpässe überbrückt werden können.

Unterstützt werden:

Kleine Unternehmen bei den Betriebssicherung;
Freiberufler und Selbstständige;
Einzhelmaßnahmen sollen besondere Härten abmildern.

»Unsere demokratische Gesellschaft braucht in dieser bis vor kurzem unvorstellbaren historischen Situation ihre einzigartige und vielfältige Kultur- und Medienlandschaft.«, sagte Grütters. »Der schöpferische Mut der Kreativen kann helfen, die Krise zu bewältigen. Wir sollten jede Chance ergreifen, Gutes für die Zukunft daraus entstehen zu lassen. Deshalb gilt: Künstlerinnen und Künstler sind gerade jetzt nicht nur unverzichtbar, sondern geradezu lebenswichtig.«

Vollständige Presseerklärung von Monika Grüters: Bundesregierung beschließt Soforthilfe

Details kann man auch in einem Artikel im »Börsenblatt« nachlesen: »Das Hilfsprogramm: Grütters nennt Details«

Eine Übersicht zu Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen und Selbständige aus dem Kultur-, Medien- und Kreativbereich finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de

Information gibt zudem das Bundesfinanzministerium: »Corona Schutzschild: Milliardenhilfe für alle«

24.03.2020 | Jürgen Abel, Literatur in Hamburg